Das Jugendhaus Altensteig ist für
Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren
- Alle anwesenden Besucher*innen behandeln die Jugendhausmitarbeiter*innen mit Respekt und Toleranz.
- Den Anweisungen der Jugendhausleitung – oder den von ihnen beauftragten Personen ist Folge zu leisten.
- Jede*r darf seine*ihre Meinung frei äußern, ohne dabei Nationalität, Religion oder sonstige Werte des*der Anderen zu verletzen.
- Das Rauchen ist in allen Räumen des Jugendhauses grundsätzlich und um das Jugendhauses (Sichtweite) unter 18 Jahren gesetzlich verboten.
- Es dürfen keine Drogen, Alkohol und Energydrinks (U16) ins Jugendhaus gebracht oder dort konsumiert werden.
- Hinter die Theke darf nur das JuHa- Personal oder von ihm beauftragte Personen.
- Waffen aller Art (Schusswaffen, Messer, Schlagringe,…) sind im Jugendhaus absolut verboten.
- Räume und Einrichtung des Jugendhauses sind respektvoll zu behandeln. Wer mutwillig etwas beschädigt oder zerstört, muss den Schaden ersetzen. (Bzw.
Eltern/Erziehungsberechtigten).
- Jede Straftat wird zur Anzeige gebracht (z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw.).
- Tiere jeglicher Art sind im Jugendhaus bzw. ums Jugendhaus nicht erlaubt.
- Das ansehen, hören von pornografischen, gewaltverherrlichenden, rechtsradikalen Filmen, Musik, usw. ist im Jugendhaus verboten.
- Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann die Jugendhausleitung nach eigenem Ermessen ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot
aussprechen.
- Verstöße gegen die Hausordnung können auch polizeilich angezeigt werden.